Für Fachkräfte

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist oft komplex und kann emotional sehr belastend sein. Zur Erfüllung des Schutzauftrages haben Fachkräfte und Institutionen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 8a Abs. 4, 8b SGB VIII) und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 4 Abs. 2 KKG) einen Anspruch auf eine prozessbegleitende qualifizierte Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Sie unterstützt als unabhängige nicht in den Fall involvierte Person, bei der Einschätzung von Risiken und der Planung weiterer Schritte, um das Wohl des Kindes zu schützen.

Die Beratung ist kostenfrei und wird in anonymisierter Form durchgeführt. Hierfür hält das Jugendamt des Landkreises Saalekreis für die im Landkreis Saalekreis tätigen Fachkräfte und Institutionen einen Pool an „insoweit erfahrene Fachkräfte“ vor.

Zu beachten sind die Grenzen des Beratungsangebots der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (insoFa):

  • ausschließlich beratende Aufgaben ohne Weisungsbefugnis
  • keine Fallverantwortung
  • keine Aufnahme von Meldungen akuter Kindeswohlgefährdungen
  • keine Weiterleitung von Daten an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes
  • keine Übernahme der Verantwortung für den Fall

Sie haben Fragen oder einen Beratungsbedarf?

Wenden Sie sich bitte vorrangig per Mail an:

Ansonsten stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung unter:

Saskia Schafmeister

Tel.: 0345-2043230

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter